Geprüft durch unabhängige Lebensmittel-Institute
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Beschreibung
Zutaten Bai 33 Bio Amalaki
Deutsch: | 60% indische Stachelbeere*, Trennmittel: Siliciumdioxid E551, Calciumcarbonat E170 |
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Sanskrit: | Amalaki |
Botanisch: | Phyllantus emblica |
*aus kontrolliert biologischem Anbau
Empfohlene Tagesdosis Bai 33 Bio Amalaki
3x täglich 1 Tablette, (insgesamt 3 Tabletten).
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Die Nährwert-/Tagesverzehrmenge enthält (bei 3 Tabletten täglich): Indische Stachelbeere 900mg. Enthält 150mg Polyphenol.
Produktinformation
Hauptbestandteil dieses bio-zertifizierten Präparates bildet die Amla-Frucht Phyllanthus emblica – die indische Stachelbeere. Der Amla-Baum wächst entlang der indischen Küsten, auf dem Dekkan und in Kaschmir. Im Ayurveda steht Amla für „Jugend und Schönheit“. Sie ist eine der reichhaltigsten Vitamin C-Früchte und liefert zusätzlich Eisen sowie weitere Mineralien. Sie gilt im Ayurveda als Rasayana für Pitta und verringert alle drei Doshas.
Testergebnisse für dieses Ayurveda-Produkt
Jede Charge unserer ayurvedischen Nahrungsergänzungsmittel wird von unabhängigen, akkreditierten Laboren überprüft, bevor sie für den Verkauf freigegeben wird.Im Rahmen unseres Qualitätsmanagements testen wir auf Schwermetalle, Mikrobiologie und Pestizide sowie auch auf Ethylenoxid und 2-Chlorethanol.
Unsere ayurvedischen Tabletten und Kapseln werden auf Basis von traditionellen indischen Rezepturen hergestellt, beinhalten eine Vielzahl von Kräutern, werden ohne Konservierungsstoffe verarbeitet und in umweltfreundliche Braun-Glasflaschen abgefüllt, die die kostbaren Präparate vor UV-Strahlungen schützen. Unsere Umverpackungen bestehen ebenfalls aus recycelten Materialien und unsere grünen Füllhilfen sind kompostierbar. Bestrahlungen von Lebens- oder Nahrungsergänzungsmitteln lehnen wir ab und verzichten deshalb vollständig darauf.
Die Testergebnisse von Blei, Kadmium und Quecksilber können Sie auf der jeweiligen Produktseite einsehen, um sich über die Einhaltung der zulässigen Höchstgehalte zu informieren
Hierbei gelten für Blei, Kadmium und Quecksilber die folgenden gesetzlichen Höchstwerte, die in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (Stand: 28.10.2015) festgelegt sind:
- Blei: 3.00 mg / kg
- Cadmium: 1.00 mg / kg
- Quecksilber: 0.10 mg / kg
Für Fragen rund um das Thema steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung.
Telefonisch unter:+49 (0)221 – 608 589 50oder per E-Mail unter:info@euroved.com
Bezeichnung | Einheit | Ergebnis | Bestimmungsgrenze |
Blei | mg / kg | <0,05 | 0,01 |
Cadmium | mg / kg | 0,03 | 0,01 |
Quecksilber | mg / kg | <0,01 | 0,01 |
Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise sein. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Produkt ist nicht für schwangere Frauen und Kinder geeignet.